Hunde an die Leine
Beginn der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
Um das Wild und besonders seine Jungtiere zu schützen, gilt vom 1. April bis 15. Juli 2024 in der freien Landschaft Leinenpflicht für Hunde.
Menschen und Hunde, die die Wege verlassen, stören die Jungtiere oder ihre zum Teil noch hochtragenden oder brütenden Elterntiere. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Es droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro.
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